Aufnahme
Art der Hilfen:
- Erziehungshilfe über Tag und Nacht (nach § 27 und § 34 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe (nach § 35a SGB VIII)
- Hilfe für Junge Volljährige (nach §41 SGB VIII)
Das Angebot richtet sich speziell an:
- Nur an Jungen
Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 6 Jahren, die aufgrund von Familien- und Entwicklungskrisen vorübergehend oder langfristig auf eine stationäre Wohnform angewiesen sind
Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Verhaltensstörungen, die es ihnen nicht ermöglichen zum aktuellen Zeitpunkt im familiären Umfeld zu verweilen
Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen
Kinder und Jugendliche aus gefährdeten und benachteiligten Lebenslagen
Kinder und Jugendliche mit schulischen Problemen
Kinder und Jugendliche, die auf die Verselbständigung vorbereitet werden sollen
Nicht aufnehmen können wir Kinder und Jugendliche welche sich bereits in einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit befinden, sowie Kinder und Jugendliche, die einen hohen Grad einer Behinderung aufweisen und/oder die einen erhöhten Pflegebedarf benötigen.
Bei allen Anfragen behalten wir uns vor, stets die aktuelle Gruppenkonstellation zu berücksichtigen.